+ BLOWER DOOR

Blower Door

Bei der heutigen Bauweise von Häusern ist eine geschlossene luftdichte Hülle unverzichtbar.

Bei der heutigen Bauweise von Häusern ist eine geschlossene luftdichte Hülle unverzichtbar. Nach der Energieeinsparverordnung (EnEV) sind zu errichtende Gebäude so auszuführen, dass die Wärme übertragende Umfassungsfläche einschließlich der Fugen dauerhaft luftundurchlässig, entsprechend dem Stand der Technik, abgedichtet ist. Zum einen werden Schäden durch Konvektion an Undichtigkeitsstellen vermieden und zum anderen die Messung von der Energieeinsparverordnung (EnEV) durch bessere Rechenwerte belohnt. Außerdem sind die tatsächlichen Energieverbräuche niedriger, da weniger Energie durch Undichtheiten verloren geht.

Wenn die in der EnEV vorgegebenen maximalen Luftwechselraten von 3 [1/h] für normale Wohngebäude und 1,5 [1/h] für Wohngebäude mit Lüftungsanlage bei der BlowerDoor-Messung eingehalten werden, sagt dies noch nichts über die einzelnen Leckagen aus. Deshalb wird die eigentliche Luftdichtheitsmessung (BlowerDoor) bei uns immer mit einer Leckagenfeststellung kombiniert. Je nach Leistungsumfang werden die Leckagen nur mit Klebeband markiert, durch die Handwerker direkt beseitigt, die Leckagen protokolliert oder ein Gutachten der Leckagen inkl. Lösungsvorschlägen erstellt.

Die Luftdichtheit eines Gebäudes wird u.a. durch den Innenputz bis zu dem Rohfußboden und der Dampfbremsfolie unter der Dachdämmung geschaffen. Besonders die Übergänge bzw. Durchdringungen von verschiedenen Bauteilen sind dauerhaft abzukleben.

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