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Schallschutz
im Hochbau

Die Lebensqualität wird zunehmend durch
Lärm beeinträchtigt. Lärm entsteht u. a. durch Personen, Haushaltgeräte, Installationen. Er breitet sich als Schall in der
Luft, in Flüssigkeiten oder in festen Körpern aus. Die Schallübertragung in Gebäuden erfolgt über die
Wände, Decken, deren Anschlüsse und Flanken.

Dabei wird in Luft- und Trittschall unterschieden. Das Objekt
muss einen seiner Nutzung entsprechenden Schallschutz nach den
Anforderungen der DIN 4109 "Schallschutz im Hochbau" haben.
Der Schallschutz soll sicherstellen, dass die Menschen, die
sich in den Wohn- und Arbeitsräumen aufhalten, vor unzumutbaren
Lärmbelästigungen durch Schallübertragung geschützt sind. Jedoch
erzeugen die gesetzlich festgelegten Anforderungen oft ein nicht
zufriedenstellendes Umfeld. Abhängig von der Nutzung und den
Wünschen des Bauherrn sollte mit erhöhte Anforderungen nach
den Angaben vom Beiblatt 2 der DIN 4109 gerechnet werden.

Bei der Planung und Bauausführung auftretende Versäumnisse bzw.
Mängel haben zur Folge, dass sich unerwünschte Körperschallbrücken
im Laufe des Baufortschrittes bilden. Schon bei der Planung
ist darauf zu achten, dass eine Schallentkopplung gewährleistet
wird.
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Südmeyer
und Wagner GbR - 39112 Magdeburg - Tel. : 0391 / 50 67 69 86 - Fax : 0391 / 50 67 69 88 |
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