Schallschutz im Hochbau

Die Lebensqualität wird zunehmend durch Lärm beeinträchtigt. Lärm entsteht u. a. durch Personen, Haushaltgeräte, Installationen. Er breitet sich als Schall in der Luft, in Flüssigkeiten oder in festen Körpern aus. Die Schallübertragung in Gebäuden erfolgt über die Wände, Decken, deren Anschlüsse und Flanken.

Dabei wird in Luft- und Trittschall unterschieden. Das Objekt muss einen seiner Nutzung entsprechenden Schallschutz nach den Anforderungen der DIN 4109 "Schallschutz im Hochbau" haben. Der Schallschutz soll sicherstellen, dass die Menschen, die sich in den Wohn- und Arbeitsräumen aufhalten, vor unzumutbaren Lärmbelästigungen durch Schallübertragung geschützt sind. Jedoch erzeugen die gesetzlich festgelegten Anforderungen oft ein nicht zufriedenstellendes Umfeld. Abhängig von der Nutzung und den Wünschen des Bauherrn sollte mit erhöhte Anforderungen nach den Angaben vom Beiblatt 2 der DIN 4109 gerechnet werden.

Bei der Planung und Bauausführung auftretende Versäumnisse bzw. Mängel haben zur Folge, dass sich unerwünschte Körperschallbrücken im Laufe des Baufortschrittes bilden. Schon bei der Planung ist darauf zu achten, dass eine Schallentkopplung gewährleistet wird.


   Südmeyer und Wagner GbR - 39112 Magdeburg - Tel. : 0391 / 50 67 69 86 - Fax : 0391 / 50 67 69 88