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BlowerDoor

Bei der heutigen Bauweise von Häusern ist eine geschlossene luftdichte Hülle unverzichtbar. Gemäß EnEV sind zu errichtende Gebäude so auszuführen, dass die wärmeübertragende Umfassungsfläche einschließlich der Fugen dauerhaft luftundurchlässsig entsprechend dem Stand der Technik abgedichtet ist. Zum einen werden Schäden durch Konvektion
an Undichtigkeitsstellen vermieden und zum anderen die Messung von der Energieeinsparverordung (EnEV) durch bessere Rechenwerte belohnt.
Außerdem sind die tatsächlichen Energieverbräuche niedriger, da weniger Energie durch Undichtheiten verloren geht.
Die Messung nach EnEV erfolgt nach Verfahren B (Prüfung der Gebäudehülle nach DIN EN 13829).
Wenn die in der EnEV vorgegebenen maximalen Luftwechselraten von 3 [1/h] für normale Wohngebäude und 1,5 [1/h] für Wohngebäude
mit Lüftungsanlage bei der BlowerDoor-Messung eingehalten werden,sagt dies noch nichts über die einzelnen Leckagen aus.
Deshalb wird die eigentliche Luftdichtheitsmessung (Blower Door) bei uns immer mit einer Leckagenfeststellung kombiniert.
Je nach Leistungsumfang werden die Leckagen nur mit Klebeband markiert, durch die
Handwerker direkt beseitigt, die Leckagen protokolliert oder ein Gutachten der Leckagen inkl. Lösungsvorschlägen erstellt.
Die Luftdichtheit eines Gebäudes wird u.a. durch den Innenputz bis zu dem Rohfussboden und der Dampfbremsfolie unter der Dachdämmung geschaffen. Besonders die Übergänge bzw. Durchdringungen von verschiedenen Bauteilen sind dauerhaft abzukleben.
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Südmeyer
und Wagner GbR - 39112 Magdeburg - Tel. : 0391 / 50 67 69 86 - Fax : 0391 / 50 67 69 88 |
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